Kompetenz in Sachen Abwasser-Reinigung
Viele Jahre wurden teilbiologische Kläranlagen zur Abwasserreinigung eingesetzt. Mit den höheren Anforderungen an den Umweltschutz können diese Anlagen allerdings nicht mehr mithalten, da in der Summe die Belastung durch die relativ geringe Reinigung der Abwässer bei teilbiologischen Kläranlagen zu hoch ist.
Nur punktuell wird der Bau von teilbiologischen Kläranlagen noch genehmigt. Voraussetzung ist dann aber, dass sich diese Behälter mit einer Vollbiologie-Technik nachrüsten lassen.
Teilbiologische Kläranlagen bestehen aus mehreren Kammern, die miteinander verbunden sind. Bei diesen Anlagen unterscheidet man zwischen Mehrkammerabsetzgruben und Mehrkammerausfallgruben. Mehrkammerausfallgruben sind großzügiger bemessen. Dadurch verbleibt das Abwasser länger im Behälter und es kommt an der Kontaktfläche zwischen Wasser und am Boden sowie Beckenwänden haftenden Bewuchs zu anaeroben biologischen Abbauprozessen. Aus diesem Grund kann man hier auch von einer teilbiologischen Kläranlage sprechen. Die Absetzgrube ist bei der gleichen Zahl der angeschlossenen Einwohner kleiner. Das Wasser durchläuft die Anlage viel schneller und es kommt daher nicht zu Ausfaulprozessen. In der Absetzgrube wird lediglich das Abwasser von darin nicht aufgelösten Stoffen befreit, die in den einzelnen Kammern nach unten sinken.
Mehrkammerausfallgruben sind als Vorstufe für Kläranlagen geeignet, bei denen nur eine „natürliche“ biologische Reinigung besteht und diese außerdem einer erhöhten Verstopfungsgefahr ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Pflanzenbeete. Mehrkammerabsetzgruben dagegen können sämtlichen Kleinkläranlagen vorgeschaltet werden, die durch eine technische Lösung das Wasser vollbiologisch reinigen, wie zum Beispiel SBR- oder Wirbelbett-Systeme.
Bedienhinweise für mechanische Kleinkläranlagen (ohne Abwasserbelüftung)
Mechanische Gruben werden in folgende Anlagen unterschieden:
Absetzgruben | Ausfaulgruben | |
---|---|---|
Mindestvolumen pro angeschlossenen Einwohner | 0,5 m³ (500 Liter) | 1,5 m³ (1.500 Liter) |
Mindestvolumen gesamte Grube | 2 m³ (2000 Liter) | 6 m³ (6.000 Liter) |
mechanische Aufgabe | Rückhaltung von Grobstoffen aus dem häuslichen Abwasser) | Rückhaltung von Grobstoffen aus dem häuslichen Abwasser |
biologische Aufgabe | keine | teilbiologische Ausfaulprozesse ohne Sauerstoff ( bei guter Funktion Abbaurate bis zu 60%) |
Entsorgung bei bedarfsgerechter Entsorgung mit Wartungsvertrag und Schlammspiegelmessung | 50% Füllung Schlammvolumen | 50% Füllung Schlammvolumen |
oder Zyklusentsorgung | Komplettentleerung | Komplettentleerung jedoch zurücklassen eines Restschlammwassergemisches von 30 cm in der ersten Kammer |
Alle mechanischen Kleinkläranlagen sind nach der Entsorgung zeitnah (am selben Tag) bis zum Überlauf wieder mit Brauch- oder Trinkwasser zu befüllen.
Der Ablauf der mechanischen Kleinkläranlage mündet entweder:
- in ein Gewässer (Bach oder Fluss)
- in eine Versickerung (Grundwasser)
- in einen öffentlichen Kanal und anschließend in ein Gewässer (Bach oder Fluss)
Beim Anschluss des Grundstückes an eine Zentralkläranlage werden mechanische Kleinkläranlage in der Regel nicht mehr benötigt und sind durch Umbindung stillzulegen. Vor Anschluss des Grundstückes an eine Zentralkläranlage ist ein formloser Antrag bei Ihrem Abwasserzweckverband zu stellen. Auf Grund der ungenügenden Reinigungsleistung entsprechen mechanische Kleinkläranlagen nicht mehr dem Stand der Technik, müssen aber bis zu ihrer Stilllegung oder Umrüstung in eine vollbiologische Kleinkläranlage nach den anerkannten Regeln der Technik weiterhin verantwortungsvoll betrieben werden.
Laut Sächsischem Wassergesetz ist Ihr Abwasserzweckverband für die Überwachung des ordentlichen Betriebes und der Schlammentnahme verantwortlich. Der Neubau oder auch Ersatzneubau von mechanischen Kleinkläranlagen wird nicht genehmigt.
Die gesamte mechanische Kleinkläranlage ist vor Inbetriebnahme und nach jeder Entleerung komplett mit Brauch- oder Trinkwasser zu füllen. Keinesfalls darf gewartet werden, bis sich die mechanische Kleinkläranlage durch zulaufendes Abwasser füllt! Zur Erstinbetriebnahme empfiehlt es sich die mechanische Kleinkläranlage mit Schlamm aus einer funktionierenden mechanischen Kleinkläranlage anzuimpfen.
Zur Verhinderung einer sauren Gärung des Schlammes sind bei der Inbetriebnahme der Anlage 1 kg Kalkhydrat/m³ Nutzinhalt als Kalkmilch einzubringen. Bei Absinken des pH-Wertes unter 7 ist die Kalkzugabe zu wiederholen. Gut funktionierenden Gruben haben in der Regel keine Schwimmschlammdecke.
In mechanische Kleinkläranlagen darf nur häusliches Schmutzwasser eingeleitet werden. Dazu gehört:
- Küche einschließlich Geschirrspüler
- Bad
- WC
- Waschmaschine
Nicht eingeleitet werden darf:
- Gülle und andere Stallabwässer
- Fremdwasser (Quell-, Drainage-, Sicker-, Hang-, Schichtenwasser u.ä.)
- Überläufe von Hausbrunnen
- Kühlwasser
- Niederschlagswasser
- Kondensate aus Heizungsanlagen
- Schwimmbecken
Die Schachtabdeckung der mechanischen Kleinkläranlage muss jederzeit sicher zugänglich sein. Die Möglichkeit der ungehinderten Schlammentnahme aus allen Kammern der mechanischen Kleinkläranlage muss immer möglich sein. Die Zufahrt für die Entsorgungsfahrzeuge muss gesichert sein (LKW-tauglich). Die Fallleitungen in Gebäuden müssen zur guten Entlüftung von Kleinkläranlagen in DN 100 über Dach entlüftet sein. Die Schachtabdeckungen müssen entsprechend ihrer statischen Beanspruchung (begehbar oder überfahrbar) ausgelegt sein. In mechanischen Kleinkläranlagen ist immer mit der Bildung gesundheitsschädigender Gase (Schwefelwasserstoff) zu rechnen, deshalb sollten immer Fachfirmen mit den Reparaturarbeiten beauftragt werden.
Vielerorts wird die Tourenplanentsorgung einmal jährlich durchgeführt. Dabei erfolgt durch den Entsorgungsfachbetrieb eine Sichtkontrolle (bauliche Zustandsüberprüfung). Entstandene Schäden oder Mängel werden sichtbar und dem Eigentümer mitgeteilt. Können die Mängel nicht selbst beseitigt werden, ist eine Fachfirma zu Rate zu ziehen. Nach den anerkannten Regeln der Technik ist die mechanische Kleinkläranlage einmal jährlich durch eine zertifizierte Wartungsfirma für Kleinkläranlagen zu warten. Im Rahmen der Wartung wird der Schlammspiegel gemessen und ist bei entsprechender Füllung die Schlammentsorgung zu veranlassen. Bei Gruben größer 5 m³ Nutzvolumen und bei unterlastigen Gruben empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages, da diese Gruben erfahrungsgemäß mehrere Jahre brauchen, bis eine 50%ige Schlammfüllung erreicht ist.