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Dichtheitsprüfung

© Claudia Dewald

Für Kläranlagenkäufer ist es wichtig, dass schon bei der Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen die später notwendige und vorgeschriebene Dichtheitsprüfung mit beachtet wird. Diese Dichtheitsprüfung muß nach entsprechenden Vorschriften *) bei Kleinkläranlagen, Abwassersammelgruben u. Abwasser betreffende gleichartige Bauwerke durchgeführt werden.
Dafür gibt es „Wasserrechtlichen Entscheidung“ der „Unteren Wasserbehörde“. Dort ist geregelt, wie die Dichtheitsprüfungene nach der jeweilgen Standortsbestimmung (Innerhalb od. auflerhalb von Schutzzonen) entsprechend durchzuführen sind.

Die Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage sind Bestandteil der Prüfung. Für wiederkehrende Prüfungen sind genügend Reinigungsöffnungen vorzusehen (Aufwand der Wiederholungsprüfung). Als Prüf-Medium wird id.R. Klarwasser verwendet.

Welche Bauteile zu prüfen sind und die Art und Weise der Durchführung, ist mittels Regelwerk festgelegt und darf nur durch qualifizierte Fachbetriebe vorgenommen werden.
Die Prüfungen treffen auch auf Altbaubestände und sanierte Anlagen zu.

Sollten Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns einfach an!

Tel.: 0371 81499-0

*) Grundlagen / Regelwerke sind u.a.:

  • DIN 1986 Teil 100 , DIN EN 12056 und der DIN EN 752;
  • In Schutzzonen sind die Anforderungen des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 142 einzuhalten;
  • Leitungsprüfung: Merkblatt ATV-M 143 Teil 1 und Teil 2 (Sichtprüfung) und DIN EN 1610 in Verbindung mit Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139;
  • So wie die Entscheide und Nebenbestimmungen der „Unteren Wasserbehörde“;
  • Merkblatt des Bundesministerium / Arbeitshilfe Abwasser: Änderungen_Juni_2011.pdf - Arbeitshilfen Abwasser